Preise & Vorschriften
ART. 1
ANMELDUNG
Der Campingplatz darf nur mit Erlaubnis der Direktion betreten werden. Für eine rechtmässige Anmeldung muss bei der Direktion ein gültiges Identifikationsdokument hinterlegt werden.
Unerlaubtes Betreten und unerlaubter Aufenthalt auf dem Platz bedeutet:
- Verletzung der öffentlichen Sicherheit.
- Verstoss gegen Art. 614 des Strafgesetzbuches (Hausfriedensbruch)
- Verstoss gegen Art. 633 des STGB (Eindringen auf Privatgrundstück und Gebäude)
- Verstoss gegen Art. 624 des STGB (Diebstahl an Dienstleistungen)
- Vergehen wegen Vertragsbruch
Der Gast ist verpflichtet, die Richtigkeit der Anmeldung zu prüfen und der Direktion jegliche Abweichung zu melden.
Platzwechsel oder Ankunft sowie Abreise von Gästen sind im Voraus mit der Direktion zu vereinbaren.
Minderjährigen (unter 18 Jahre) ist ohne Begleitung eines Volljährigen der Zugang untersagt.
Minderjährige dürfen sich nur zusammen mit den Eltern oder einer bevollmächtigten Person auf dem Platz aufhalten, jene sind verantwortlich, dass die Regeln des Campingplatzes eingehalten werden.
Eltern sind verantwortlich für das Verhalten Ihrer Kinder, sie müssen dafür Sorge tragen, dass jegliche Ruhestörung unterlassen wird und die Sicherheit und Hygiene der anderen Gäste nicht gefährdet wird.
ART. 2
Auf jedem Stellplatz ist nur eine Familie zugelassen.
ART. 3
Der Stellplatz kann nur nach Absprache mit dem Personal ausgesucht werden. Die vorbestellten Plätze können nur mit Einwilligung der Direktion besetzt werden.
Alle Gegenstände einschliesslich Auto müssen ordnungsgemäss innerhalb der Begrenzung des eigenen Stellplatzes plaziert werden.
ART. 4
BESUCHER
Der Direktion ist es vorbehalten, Besucher von Gästen kurzzeitig unentgeltlich auf den Platz zu lassen. Sollte sich der Aufenthalt verlängern, muss das von der Direktion zugelassen werden und der Besucher muss den Tagespreis bezahlen. Besucher dürfen den Platz ausschliesslich zu Fuss betreten. Der Campinggast muss persönlich prüfen, ob seine Gäste die Erlaubnis der Direktion erhalten haben, er ist im übrigen für das korrekte Verhalten seiner Gäeste innerhalb des Platzes verantwortlich.
ART. 5
AUTOVERKEHR
Alle Fahrzeuge dürfen nur während den vorgeschriebenen Uhrzeiten und bei langsamer Geschwindigkeit, sowie Beachtung aller Verkehrszeichen zur Ein-und Ausfahrt benutzt werden.
Es ist verboten Fahrzeuge und Anhänger auf der Strasse oder gemeinsamen Zufahrten zu parken.
Es ist verboten vor dem Restaurant, neben dem Schwimmbad, an der Slipanlage oder ausserhalb der vorgesehenen Parkmöglichkeiten zu parken.
ART. 6
EINHALTUNG DER RUHEZEITEN
Es muss zu jeglicher Zeit vermieden werden, andere Campinggäste durch lautes Verhalten, Spiele oder lärmerzeugende Geräte zu belästigen. Während der Ruhestunden ist es untersagt:
- Ein- und Ausfahren mit motorisierten Fahrzeugen
- Der Gebrauch von lärmerzeugenden Geräten
- Verwendung sportlicher Geräte
ART. 7
GEBRAUCH VON SPORT- UND FREIZEITEINRICHTUNGEN
Der Gebrauch von Sport -und Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, ausserdem ist der Zugang für Kinder unter 14 Jahren untersagt.
Der Badsteg am Strand darf nur von Gästen benutz werden und es ist strengstens verboten zu springen und einzutauchen.
ART. 8
VERANTWORTUNG
Die Direktion übernimmt keine Verantwortung:
- Im Falle von Diebstahl, von nicht zur Aufbewahrung hinterlegten Gegenständen
- Im Falle von Schäden die von anderen Gästen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien, sowie auch die von Pflanzen (herunterfallende Äste oder Fürchte) oder anderen Gründen, welche nichts mit der Nachlässigkeit des Campingpersonals zu tun haben, verursacht werden.
Für die Betriebssicherheit der Einrichtungen zur Strom- und Gasversorgung in den eigenen Wohnwägen und Zelten sind die Besitzer selbst verantwortlich und sollten den Richtlinien der EU entsprechen.
ART. 9
VERBOTE
Hunde sind auf dem Platz nicht gestattet.
In allen Unterkünften sind Haustiere aller Art verboten.
Motorräder, Mopeds und Roller sind nicht erlaubt auf dem Campinggelände Sie müssen auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.
Es ist ebenfalls untersagt:
- Abfälle ausserhalb der dafür vorgesehenen Behälter abzulegen.
- Löcher oder Abflussgräben in den Boden zu graben.
- offene Feuer anzuzünden
- die Vegetation zu zerstören
- Öle, Kraftstoffe, heisse oder salzhaltige Flüssigkeiten sowie Abwasser auf die Erde zu giessen.
- Autos oder andere Fahrzeuge auf dem Stellplatz zu waschen
- Geschirr oder Wäsche ausserhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken zu waschen
- sich selbst oder anderes an den Wasserstellen am Platz zu waschen
- Wasser unsinnigerweise zu verbrauchen
- Zäune zu errichten, schattenspendende Planen zu spannen, keinerlei Dinge an Pflanzen oder Stäucher zu binden, Seile zu spannen die eine Gefahr für andere oder den freien Durchgang bilden
ART. 10
MÜLLTRENNUNG
Der Camping legt besonderen Wert auf sorgfältige Mülltrennung, deshalb bitten wir unsere Gäste die entsprechend dafür vorgesehenen Sammelbehälter für die Entsorgung zu nutzen.
ART. 11
FUNDSACHEN
Gegenstände, die auf dem Platz gefunden werden, müssen in der Rezeption abgegeben werden, damit die vom Gesetz vorgeschriebenen Schritte unternommen werden können.
ART. 12
SCHWIMMBAD
Der Zutritt in das Schwimmbad ist nur ohne Schuhe und nach einem Fussreinigungsbad in dem dafür vorgesehen Becken gestattet.
Bademütze ist es nicht obligatorisch.
Es ist verboten ausserhalb der Oeffnungszeiten das Schwimmbad zu betreten.
Springen ist verboten, Benutzung der Wasserrutsche ist nur unten 12 Jahren erlaubt und nur unter Aufsicht der Eltern
ART. 13
MOTORBOOTE
Motorboote dürfen nur in dem zugewiesenen Strandstück ab- und anfahren und müssen auf dem von der Direktion vorgesehen Platz abgestellt werden.
Es ist strengstens verboten, sich dem Ufer näher als 200 m mit laufendem Motor zu nähern oder an den Stegen anzulegen.
Nichtbeachtung dieser Vorschriften bedeutet einen Verstoss gegen den Navigationskodex und der Zuwiderhandelnde kann vom Campingplatz verwiesen werden.
ART. 14
SICHERHEIT
Trotz fortdauernder Überwachung des Campingplatzes übernimmt die Direktion keinerlei Haftung für Diebstahl und anderes.
Jeder Gast trägt für sein Eigentum die eigene Verantwortung.
Um einen bessere Überwachung zu garantieren, wird jeder Gast aufgefordert, das bei Ankunft ausgehändigte Camping-Armband zu tragen und die Personalkarte bei sich zu führen.
Sollte sich bei einer Kontrolle herausstellen, dass mehr Personen anwesend sind, als angemeldet, berechnet die Direktion den Tagestarif plus 50% für jede nicht angemeldete Person ab Beginn des Aufenthaltes; darauf folgend werden alle Anwesenden aufgefordert, den Campingplatz zu verlassen.
Bitte leiten Sie jegliche Beschwerden über andere Gäste an die Direktion weiter, sodass geeignete Massnahmen unternommen werden können. Es ist keines Falls gestattet, Eigeninitiative zu ergreifen.
Die Direktion wird Jeden unweigerlich auffordern , den Campingplatz zuverlassen, der verantwortlich ist für Vandalismus, Belästigung und Übertretung der Camping-Verordnung.
Die Direktion behält sich das Recht vor, diejenigen vom Platz zu weisen, die nach Ihrer Meinung die Campingordnung nicht einhalten, oder das friedliche Zusammenleben der Allgenmeinheit stören oder gegen die Interessen der Anlage verstossen.
Gäste, die schon einmal vom Platz verwiesen oder zur Ordnung gerufen wurden, bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Direktion, um sich auf dem Platz aufzuhalten.
UHRZEITEN
ANMELDUNG
Der Campingplatz darf nur mit Erlaubnis der Direktion betreten werden. Für eine rechtmässige Anmeldung muss bei der Direktion ein gültiges Identifikationsdokument hinterlegt werden.
Unerlaubtes Betreten und unerlaubter Aufenthalt auf dem Platz bedeutet:
- Verletzung der öffentlichen Sicherheit.
- Verstoss gegen Art. 614 des Strafgesetzbuches (Hausfriedensbruch)
- Verstoss gegen Art. 633 des STGB (Eindringen auf Privatgrundstück und Gebäude)
- Verstoss gegen Art. 624 des STGB (Diebstahl an Dienstleistungen)
- Vergehen wegen Vertragsbruch
Der Gast ist verpflichtet, die Richtigkeit der Anmeldung zu prüfen und der Direktion jegliche Abweichung zu melden.
Platzwechsel oder Ankunft sowie Abreise von Gästen sind im Voraus mit der Direktion zu vereinbaren.
Minderjährigen (unter 18 Jahre) ist ohne Begleitung eines Volljährigen der Zugang untersagt.
Minderjährige dürfen sich nur zusammen mit den Eltern oder einer bevollmächtigten Person auf dem Platz aufhalten, jene sind verantwortlich, dass die Regeln des Campingplatzes eingehalten werden.
Eltern sind verantwortlich für das Verhalten Ihrer Kinder, sie müssen dafür Sorge tragen, dass jegliche Ruhestörung unterlassen wird und die Sicherheit und Hygiene der anderen Gäste nicht gefährdet wird.
ART. 2
Auf jedem Stellplatz ist nur eine Familie zugelassen.
ART. 3
Der Stellplatz kann nur nach Absprache mit dem Personal ausgesucht werden. Die vorbestellten Plätze können nur mit Einwilligung der Direktion besetzt werden.
Alle Gegenstände einschliesslich Auto müssen ordnungsgemäss innerhalb der Begrenzung des eigenen Stellplatzes plaziert werden.
ART. 4
BESUCHER
Der Direktion ist es vorbehalten, Besucher von Gästen kurzzeitig unentgeltlich auf den Platz zu lassen. Sollte sich der Aufenthalt verlängern, muss das von der Direktion zugelassen werden und der Besucher muss den Tagespreis bezahlen. Besucher dürfen den Platz ausschliesslich zu Fuss betreten. Der Campinggast muss persönlich prüfen, ob seine Gäste die Erlaubnis der Direktion erhalten haben, er ist im übrigen für das korrekte Verhalten seiner Gäeste innerhalb des Platzes verantwortlich.
ART. 5
AUTOVERKEHR
Alle Fahrzeuge dürfen nur während den vorgeschriebenen Uhrzeiten und bei langsamer Geschwindigkeit, sowie Beachtung aller Verkehrszeichen zur Ein-und Ausfahrt benutzt werden.
Es ist verboten Fahrzeuge und Anhänger auf der Strasse oder gemeinsamen Zufahrten zu parken.
Es ist verboten vor dem Restaurant, neben dem Schwimmbad, an der Slipanlage oder ausserhalb der vorgesehenen Parkmöglichkeiten zu parken.
ART. 6
EINHALTUNG DER RUHEZEITEN
Es muss zu jeglicher Zeit vermieden werden, andere Campinggäste durch lautes Verhalten, Spiele oder lärmerzeugende Geräte zu belästigen. Während der Ruhestunden ist es untersagt:
- Ein- und Ausfahren mit motorisierten Fahrzeugen
- Der Gebrauch von lärmerzeugenden Geräten
- Verwendung sportlicher Geräte
ART. 7
GEBRAUCH VON SPORT- UND FREIZEITEINRICHTUNGEN
Der Gebrauch von Sport -und Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, ausserdem ist der Zugang für Kinder unter 14 Jahren untersagt.
Der Badsteg am Strand darf nur von Gästen benutz werden und es ist strengstens verboten zu springen und einzutauchen.
ART. 8
VERANTWORTUNG
Die Direktion übernimmt keine Verantwortung:
- Im Falle von Diebstahl, von nicht zur Aufbewahrung hinterlegten Gegenständen
- Im Falle von Schäden die von anderen Gästen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien, sowie auch die von Pflanzen (herunterfallende Äste oder Fürchte) oder anderen Gründen, welche nichts mit der Nachlässigkeit des Campingpersonals zu tun haben, verursacht werden.
Für die Betriebssicherheit der Einrichtungen zur Strom- und Gasversorgung in den eigenen Wohnwägen und Zelten sind die Besitzer selbst verantwortlich und sollten den Richtlinien der EU entsprechen.
ART. 9
VERBOTE
Hunde sind auf dem Platz nicht gestattet.
In allen Unterkünften sind Haustiere aller Art verboten.
Motorräder, Mopeds und Roller sind nicht erlaubt auf dem Campinggelände Sie müssen auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.
Es ist ebenfalls untersagt:
- Abfälle ausserhalb der dafür vorgesehenen Behälter abzulegen.
- Löcher oder Abflussgräben in den Boden zu graben.
- offene Feuer anzuzünden
- die Vegetation zu zerstören
- Öle, Kraftstoffe, heisse oder salzhaltige Flüssigkeiten sowie Abwasser auf die Erde zu giessen.
- Autos oder andere Fahrzeuge auf dem Stellplatz zu waschen
- Geschirr oder Wäsche ausserhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken zu waschen
- sich selbst oder anderes an den Wasserstellen am Platz zu waschen
- Wasser unsinnigerweise zu verbrauchen
- Zäune zu errichten, schattenspendende Planen zu spannen, keinerlei Dinge an Pflanzen oder Stäucher zu binden, Seile zu spannen die eine Gefahr für andere oder den freien Durchgang bilden
ART. 10
MÜLLTRENNUNG
Der Camping legt besonderen Wert auf sorgfältige Mülltrennung, deshalb bitten wir unsere Gäste die entsprechend dafür vorgesehenen Sammelbehälter für die Entsorgung zu nutzen.
ART. 11
FUNDSACHEN
Gegenstände, die auf dem Platz gefunden werden, müssen in der Rezeption abgegeben werden, damit die vom Gesetz vorgeschriebenen Schritte unternommen werden können.
ART. 12
SCHWIMMBAD
Der Zutritt in das Schwimmbad ist nur ohne Schuhe und nach einem Fussreinigungsbad in dem dafür vorgesehen Becken gestattet.
Bademütze ist es nicht obligatorisch.
Es ist verboten ausserhalb der Oeffnungszeiten das Schwimmbad zu betreten.
Springen ist verboten, Benutzung der Wasserrutsche ist nur unten 12 Jahren erlaubt und nur unter Aufsicht der Eltern
ART. 13
MOTORBOOTE
Motorboote dürfen nur in dem zugewiesenen Strandstück ab- und anfahren und müssen auf dem von der Direktion vorgesehen Platz abgestellt werden.
Es ist strengstens verboten, sich dem Ufer näher als 200 m mit laufendem Motor zu nähern oder an den Stegen anzulegen.
Nichtbeachtung dieser Vorschriften bedeutet einen Verstoss gegen den Navigationskodex und der Zuwiderhandelnde kann vom Campingplatz verwiesen werden.
ART. 14
SICHERHEIT
Trotz fortdauernder Überwachung des Campingplatzes übernimmt die Direktion keinerlei Haftung für Diebstahl und anderes.
Jeder Gast trägt für sein Eigentum die eigene Verantwortung.
Um einen bessere Überwachung zu garantieren, wird jeder Gast aufgefordert, das bei Ankunft ausgehändigte Camping-Armband zu tragen und die Personalkarte bei sich zu führen.
Sollte sich bei einer Kontrolle herausstellen, dass mehr Personen anwesend sind, als angemeldet, berechnet die Direktion den Tagestarif plus 50% für jede nicht angemeldete Person ab Beginn des Aufenthaltes; darauf folgend werden alle Anwesenden aufgefordert, den Campingplatz zu verlassen.
Bitte leiten Sie jegliche Beschwerden über andere Gäste an die Direktion weiter, sodass geeignete Massnahmen unternommen werden können. Es ist keines Falls gestattet, Eigeninitiative zu ergreifen.
Die Direktion wird Jeden unweigerlich auffordern , den Campingplatz zuverlassen, der verantwortlich ist für Vandalismus, Belästigung und Übertretung der Camping-Verordnung.
Die Direktion behält sich das Recht vor, diejenigen vom Platz zu weisen, die nach Ihrer Meinung die Campingordnung nicht einhalten, oder das friedliche Zusammenleben der Allgenmeinheit stören oder gegen die Interessen der Anlage verstossen.
Gäste, die schon einmal vom Platz verwiesen oder zur Ordnung gerufen wurden, bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Direktion, um sich auf dem Platz aufzuhalten.
UHRZEITEN
Ruhezeiten | 13,00 - 15.00 / 23.00 - 7.00 |
Besucher | 10.00 - 22.00 |
Anreise Stellplatz | 13.00 - 23.00 |
Anreise Wohneinheit | 18.00 - 22.00 |
Abreise Stellplatz | innerhalb 13.00 |
Abreise Wohneinheit | innerhalb 10.00 |
Rezeption | 08.00 - 22.00 |
Kasse | 08.00 - 21.30 |
Tresorraum | 08.00 - 22.00 |
Bankschalter | 08.00 - 22.00 |
Supermarkt | Nebensaison 8.00 - 12.00/ 15.00 - 19.00 Zwischenzaison 8.00 - 12.30 / 15.00 - 19.30 Hochsaison 8.00-13.00/15.00-20.00 |
Restaurant | 08.00 - 23.00 |
Bar | 08.00 - 23.00 |